Feste feiern ohne Risiko
Am Dienstag, den 13. März 2018 trafen sich knapp 100 FunktionärInnen im Hotel Heffterhof Salzburg und informierten sich zu allen Neuerungen im Steuer- & Veranstaltungsrecht. Infos aus erster Hand gab es von Steuerberater Martin Traintinger (LBG-Salzburg) und Geschäftsführer Reinhard Polsterer (Landjugend Niederösterreich).
Salzburg. „Ein Verein muss alle fünf Säulen im Überblick haben: das Veranstaltungsgesetz, die Gewerbeordnung, Steuer- und Verwaltungsregelungen sowie sozialversicherungstechnische Aspekte“, so Reinhard Polsterer, Geschäftsführer der Landjugend Niederösterreich. Die fünf Säulen unterscheiden sich teilweise voneinander und es reicht nicht, wenn das Steuerrecht beachtet wird, man jedoch gegen die Gewerbeordnung verstößt.
Die Zusammenhänge und die Regelungen wurden in zweieinhalb Stunden intensiven Input erklärt. Anhand praktischer Beispiele konnten an diesem Abend viele Unklarheiten aus dem Weg geräumt werden. Das Jahr 2018 ist für die Landjugend Salzburg ein Jahr der Jubiläumsfeste. Bei Jubiläumsfeste ist es besonders wichtig zu wissen, auf welche Regelungen in welcher Form geachtet werden muss
„Wichtig ist für ehrenamtliche Vereine die Gemeinnützigkeit. Für dieses Wirken räumt der Staat Vorteile ein, die nur dann gelten, wenn der gemeinnützige Zweck auch tatsächlich gelebt wird“, so Martin Traintinger von der LBG-Salzburg. Als gemeinnützige Tätigkeit zählen in der Landjugend die außerschulische Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und FunktionärInnen, der Kultur- und Brauchtumserhalt bei z.B. Aktionen wie Anglöckeln, kirchlichen Ausrückungen, Maibaumaufstellen und Erntekronebinden oder Theaterspielen. Sportliche Aktivitäten für Mitglieder zählen ebenso dazu wie soziale Projekte und Aktionen für das Gemeinwohl im Ort. Über 11.000 ehrenamtliche Arbeitsstunden steckten die Mitglieder der Landjugend Salzburg im vergangenen Jahr in die Projektarbeit. „Einnahmen aus Feste ermöglichen erst die Finanzierung des Programms. Auch gegen einen Ausflug in längerem Abstand spreche nichts, die Relation im Sinne der Gemeinnützigkeit muss allerdings stimmen“, so die beiden Referenten. Neben veranstaltungsrechtlichen Aspekten wurden auch die Haftung und Pflichten von Mitgliedern und FunktionärInnen durchgearbeitet und diskutiert. Die Landjugend Haftpflichtversicherung rundete am Ende die umfangreichen Inputs ab.
„Wir sehen den acht Ortsgruppen-Jubiläumsfesten in diesem Jahr mit großer Vorfreude entgegen. Die Ortsgruppen stecken in intensive Vorbereitungsarbeiten und man spürt richtig, welches ehrenamtliche Engagement dabei an den Tag gelegt wird. Mit diesem Abend möchten wir den FunktionärInnen ein gutes Grundgerüst mitgeben und ihnen in diesen Belangen zur Seite stehen“, so Landesobmann Maximilian Brugger.
Bei Fragen zum Thema steht das Landjugendreferat gerne zur Verfügung und vermittelt die Kontaktdaten bei Spezialfragen.
Text: Michaela Gassner, LandjugendrefereReinhard Polsterer (Geschäftsführer der Landjugend Niederösterreich) eklärt die Veranstaltungs- und Verwaltungsregelungen. ntin
Foto: Landjugend Salzburg
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