Erhöhte Waldbrandgefahr durch die Bruthitze
BEZIRK (raa). In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirks sowie in Gefährdungsbereichen sind, so die Bezirkshauptmannschaft in einer aktuellen Verordnung, jegliches Feueranzündern und Rauchen verboten. Der Gefährungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder gar eine Freiheitsstrafe.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.