Herbstlicher "Blüten-Regen" im Mostviertel
Drei Burschen im Alter von 17,18 und 19 Jahren hatten im Mostviertel Falschgeld unter die Leute gebracht.
MOSTVIERTEL. Drei Burschen im Alter von 17, 18 und 19 Jahren mussten sich am Landesgericht St. Pölten wegen des Besitzes und der Weitergabe von Falschgeld verantworten. Laut Strafantrag von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner verwendete das Trio die "Blüten" im heurigen Frühjahr in den Bezirken Amstetten, Scheibbs und Melk, um relativ geringe Beträge zu bezahlen und dabei "echtes" Retourgeld zurückzubekommen.
In einem Lokal war Endstation
Endstation war für den 18-jährigen Syrer und seinen 19-jährigen Komplizen in einem Lokal im Bezirk Melk, wo ihnen eine Kellnerin auf die Schliche kam, nachdem sie getrennt voneinander bereits einige Konsumationen mit den 20 Euro-Scheinen beglichen hatten. Um nicht aufzufallen, schickten sie unter anderem auch ein Mädchen mit den Blüten zum Bezahlen ihrer Getränke. Einige Scheine nahm ihnen ein Security-Mitarbeiter ab, der sie der Polizei übergab. Bei der Kontrolle durch die Beamten übersahen diese ein paar Blüten, die der 18-Jährige in seinen Socken versteckt hatte. Seinen Angaben nach habe er sie am Weg nach Hause schließlich verbrannt.
"Waffe an den Kopf gehalten"
Vor den Beamten behauptete der Syrer, er sei von dem 17-Jährigen gezwungen worden, die Scheine unter die Leute zu bringen. Dieser habe ihm eine echte Waffe – er kenne so etwas aus Syrien – an den Kopf gehalten und Drohungen gegen seine Familie ausgestoßen. Dem 19-Jährigen gegenüber habe er geäußert: "Der Typ hat zu mir gesagt, wir sollen einfach machen, was er will, sonst haben wir bald keine Familie mehr." Das bedeutete für den 17-Jährigen, der Ende Juni bereits wegen Drogendelikten zu einer teilbedingten Strafe von 18 Monaten verurteilt worden war, weitere Ermittlungen.
Falschaussage vor Gericht
Vor Jugendrichter Markus Grünberger gestand der 18-Jährige schließlich, dass er die Waffe nur gesehen habe und dass es auch keine Drohungen seitens des "Blütenverteilers" gegeben habe. Hinterleitner reagierte prompt und dehnte den Strafantrag des Syrers wegen dieser Falschaussage aus.
20 "Blüten" waren im Umlauf
Für den, aus der Haft vorgeführten 17-Jährigen bedeutete die korrigierte Version einen Freispruch zum Vorwurf der Nötigung. Darüber hinaus gestand er, in einem Lokal in Wien, wo er sich regelmäßig mit seinem Drogendealer getroffen habe, auch mit jenem Mann in Kontakt gekommen zu sein, von dem er schließlich mehrmals die gefälschten 20 Euro-Blüten zu je zehn Euro kaufte. Insgesamt waren es rund 50 "Blüten", von denen etwa 20 in Umlauf kamen. Dafür verpasste ihm Grünberger eine Zusatzstrafe von sechs Monaten bedingt. Der Syrer wurde zu einer bedingten Strafe von zwölf Monaten, der 19-Jährige aufgrund seines Alters zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je vier Euro und einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die rechtskräftigen Urteile ergänzte Richter Grünberger mit Bewährungshilfe und warnte: "Bei der nächsten Kleinigkeit gibt es für Sie massive Gefängnisstrafen."
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