Scheibbser Erpresser und Staatsverweigerer: "Kann mi net erinnern"

Richter Martin Kühlmayer begründet die Strafe mit dem Geständnis und der Unbescholtenheit des 52-Jährigen. | Foto: Ilse Probst
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  • Richter Martin Kühlmayer begründet die Strafe mit dem Geständnis und der Unbescholtenheit des 52-Jährigen.
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Amtsmissbrauch, Erpressung und gefährliche Drohung standen am Programm beim Prozess gegen einen 52-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Scheibbs. Nach seinem Namen gefragt, erklärte der Angeklagte dem Landesgericht St. Pölten, dass man ihn als „Mensch Gerhard“ bezeichne. Auf die Frage von Richter Martin Kühlmayer nach seinem Geburtsdatum, antwortete der Mann: „I kann mi da net erinnern, weil i war da no klan!“

Drohung mit Schuldenregister
Weder der Richter noch Staatsanwältin Michaela Schnell – mittlerweile schon geübt im Umgang mit der Personengruppe von Staatsverweigerern – ließen sich nicht provozieren. Sachlich korrekt konfrontierten die beiden Juristen den Angeklagten mit seinen Schreiben an Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs und deren Chef, sowie an all jene, die mit der Weigerung des Mannes, seine Abgaben, wie etwa die Kanalgebühren zu begleichen, zu tun hatten. Wie bereits einige aus seiner Zunft forderte er die betroffenen Personen auf, ihre amtlichen Tätigkeiten gegen ihn einzustellen. Andernfalls, so drohte er, ließe er Forderungen gegen seine Opfer, die bis zu 1.025.000 Euro reichten, in ein US-Schuldenregister eintragen, das seinerseits die Eintreibung ohne weitere Überprüfung an ein Inkassobüro in Malta überträgt. Problematisch, so Schnell, sei dabei, dass sich die Opfer verunsichert fühlen und bei Bedarf auch hohe Anwaltskosten in Kauf nehmen müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Bei den Ermittlern, also auch bei der Staatsanwaltschaft, habe sich mittlerweile der Begriff „Papierterroristen“ etabliert, zumal die Drohschreiben äußerst umfangreich und nur schwer verständlich seien. Man müsse dabei aus zig Seiten jene Sätze herausfiltern, die strafrechtlich relevant seien. Der Beschuldigte, der ein Gespräch mit Verteidiger Egmont Neuhauser bis zehn Minuten vor dem Prozess verweigerte, gestand zwar den Sachverhalt, zeigte jedoch kaum Schuldeinsicht oder gar Reue. Die Behörde, die versuchte, seine Gebührenschulden einzutreiben, bezeichnete er als „Verein“. Er habe seine Mitgliedschaft gekündigt, da er zum damaligen Zeitpunkt nicht gewusst habe, ob diese überhaupt berechtigt sei, von ihm Geld zu verlangen. Mehrfach habe er von den Personen, die er ja nicht kannte, Legitimationen verlangt, um „die Rechtssicherheit zu gewährleisten“.

„Derft´s ihr des überhaupt?“, sei seine zentrale Frage gewesen, auf die er keine entsprechende Antwort erhalten habe. „Jetzt wissen Sie, dass die BH das darf“, stellte Schnell fest, die von einem reinen Tatsachengeständnis des Angeklagten sprach und die Konfiszierung seiner Datenträger erfolgreich beantragte.

Der Schöffensenat verurteilte den Pensionisten anklagekonform zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren (rechtskräftig).

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