Neues vom Landesgericht
Vergewaltigungsprozess gegen 28-Jährigen aus dem Bezirk Scheibbs

Eine Haftstrafe von fünf Jahren gab's für den mutmaßlichen Vergewaltiger aus dem Bezirk Scheibbs. | Foto: Ilse Probst
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  • Eine Haftstrafe von fünf Jahren gab's für den mutmaßlichen Vergewaltiger aus dem Bezirk Scheibbs.
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Vergewaltigungsprozess gegen 28-Jährigen aus dem Bezirk Scheibbs: Das Opfer erlitt eine Panikattacke vor Gericht.

BEZIRK/ST. PÖLTEN. Zu einer dramatischen Szene führte die Einvernahme einer 30-jährigen Zeugin, die als mutmaßliches Opfer einer Gewaltbeziehung im Prozess gegen ihren 28-jährigen Exfreund vor Gericht aussagte.

Opfer erlitt eine Panikattacke

Sie stürmte noch vor dem Ende ihrer Befragung schluchzend und zitternd aus dem Gerichtssaal, ging zu Boden und konnte nur mit Mühe eine Panikattacke unter Kontrolle bringen.

Ihr zur Seite standen ihr neuer Freund, ihre Mutter, Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz und vor allem eine geschulte Prozessbegleiterin, der es sogar gelang, dass die Frau nochmals in den Saal ging, um sich den Fragen des Schöffensenats zu stellen.

Kühler und ungerührter Angeklagter

Eher kühl und ungerührt wirkte dagegen der Beschuldigte aus dem Bezirk Scheibbs, dem der St. Pöltner Staatsanwalt Thomas Korntheuer fortgesetzte Gewaltausübung, Vergewaltigung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, sowie den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person zur Last legte.

Richterin Doris Wais-Pfeffer am Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
  • Richterin Doris Wais-Pfeffer am Landesgericht St. Pölten
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Beschuldigter wirkte unglaubwürdig

Schuldig bekannte sich der, wegen Sachbeschädigung vorbestrafte Mann aber nur wegen zwei Ohrfeigen – eine gegen seine Ex-Partnerin, eine gegen seinen mittlerweile sechsjährigen Sohn.

Laut Richterin Doris Wais-Pfeffer wertete der Schöffensenat die Aussage des 28-Jährigen als ausgesprochen unglaubwürdig, während die Schilderungen der Frau und zweier Zeugen durchaus nachvollziehbar gewesen seien.

Rechtsanwältin Elisabeth Januschkowetz vertrat das Opfer vor Gericht. | Foto: Ilse Probst
  • Rechtsanwältin Elisabeth Januschkowetz vertrat das Opfer vor Gericht.
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Fünfjährige Gewaltbeziehung

Demnach handelte es sich um eine fünf Jahre dauernde Gewaltbeziehung, wobei, wie Wais-Pfeffer erklärte, das Opfer aus für viele nicht nachvollziehbaren Gründen immer wieder zu dem Mann zurückkehrte. Er habe sie aber auch mit massiven Drohungen an sich gebunden und sei für unzählige blaue Flecken verantwortlich.

Seine Aggressivität habe er auch in sexueller Hinsicht ausgelebt, indem sie häufig gegen ihren Willen seinen Bedürfnissen nachkommen musste.

Besonders traumatisch erlebte die Frau eine Vergewaltigung, bei der er über sie hergefallen sei, als sie bereits hoch schwanger war. Nicht zuletzt habe er sich auch "bedient", während sie durch Medikamente beeinflusst schlief.

Staatsanwalt Thomas Korntheuer legte dem Täter fortgesetzte Gewaltausübung, Vergewaltigung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, sowie den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person zur Last. | Foto: Ilse Probst
  • Staatsanwalt Thomas Korntheuer legte dem Täter fortgesetzte Gewaltausübung, Vergewaltigung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, sowie den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person zur Last.
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Haftstrafe von fünf Jahren

Der Senat sprach den 28-Jährigen weitgehend anklagekonform schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren, wobei keinerlei Milderungsgründe vorlagen.

Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger legte der Angeklagte Nichtigkeit und Berufung dagegen ein.

Auch die finanzielle Forderung der Opfervertreterin, die im Urteil den Zuspruch für vorerst 1.000 Euro erhielt, wies der Beschuldigte seiner Verantwortung entsprechend zurück. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Weitere Gerichtsgeschichten aus dem Bezirk Scheibbs gibt's auf meinbezirk.at/landesgericht

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