Feuerwehr: Wer wird wann alarmiert?

- hochgeladen von Florian Haun
Feuerwehreinsatz wirft Fragen über Sonderalarmpläne auf – Bezirks-Feuerwehrkommandant klärt auf
Als vergangene Woche die Zillertalbahn im Ortsgebiet von Ried entgleiste gab es nicht nur unter den Schaulustigen Verwunderung. Die Alarmierung der gut 20 Kilometer entfernten Feuerwehr Schwaz sorgt nun für Diskussionen rund um die Sonderalarmpläne.
BEZIRK (fh). Es mutet zugegebenermaßen etwas seltsam an, wenn für einen Unfall eine Feuerwehr alarmiert wird, die einiges mehr an Anfahrtszeit benötigt als Rettungskräfte in unmittelbarer Nähe. Hierzu muss man folgendes wissen: Die normale Alarmierung wird automatisch vom ELS (Einsatzleitsystem) über Computer durchgeführt. Das heißt, dass die Ortsfeuerwehr und das entsprechend nächstgelegene Spezialfahrzeug mit Sondergeräten (zum Beispiel Bergeschere) alarmiert wird. Die Alarmierung der benötigten Fahrzeuge ergibt sich durch einen Code, der bei der Befragung des Melders herauskommt. Somit ist gesichert, dass wirklich das schnellst zur Verfügung stehende und dem Einsatzort nächstgelegene Einsatzmittel alarmiert wird. Die sogenannten Sonderalarmpläne werden vom Alarmierungsausschuss des Landes Tirol erstellt und führten zu folgendem Szenario bei der Entgleisung der Zillertalbahn: Die Feuerwehr Ried i. Z. wurde alarmiert, was logisch erscheint, da sie die Standortfeuerwehr ist. Weiters wurde eine Drehleiter sowie das schwerer Rüstfahrzeug der ca. 20 km entfernten Feuerwehr Schwaz alarmiert.
Kommandant klärt auf
Das nächstgelegene Rüstfahrzeug wäre 2 km entfernt, in Kaltenbach, gewesen – was Fragen aufwirft. OBR Johann Steinberger sieht die Situation folgendermaßen: „Es stimmt, dass in Kaltenbach ebenfalls ein Rüstfahrzeug steht. Dieses hat jedoch nicht dieselbe Ausrüstung wie jenes in Schwaz. Kaltenbach wäre bei der Erstalarmierung natürlich dabei gewesen, wenn Personen eingeschlossen gewesen wären. Da das Schwazer Fahrzeug einen höheren Ausrüstungsstandard hat, wurde dieses zuerst alarmiert und Kaltenbach dann für die Sicherung der Zillertalbahn nachalarmiert. Das ist in der Ausrückverordnung so vorgesehen und daran gibt es eigentlich nichts auszusetzen“, erklärt Johann Steinberger gegenüber den BEZIRKSBLÄTTERN.
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