Bezirksblätter vor Ort
Freier Weidegang in der Gerlos ist Gesetz

- Der freie Weidegang ist in Gerlos eine Attraktion und das bereits seit vielen Jahren.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Florian Haun
In der Gemeinde gibt es den sogenannten freien Weidegang was bedeute, dass die Weideflächen der Tiere im gesamten Ort verteilt sind und das Vieh in den Sommermonaten sich auch frei im Ort bewegt.
GERLOS (fh). Eine Tatsache, welche angesichts des 2019 verkündeten "Kuhruteils" durchaus interessant ist. Der freie Weidegang ist gesetzlich verankert und wird auch weiterhin in Gerlos so praktiziert werden. "Für uns war das Kuhurteil unverständlich und ich muss auch sagen, dass es bei uns in diesem Zusammenhang keinerlei erwähnenswerte Vorfälle gegeben hat. Der freie Weidegang ist für die Touristen eine Attraktion und es ist auch unmöglich die Weideflächen bei uns im Ort einzugrenzen. Wir hoffen, dass das Urteil in zweiter Instanz gekippt wird, denn der freie Weidegang gehört in Gerlos einfach dazu und es wäre schier unmöglich hier eine Regelung zu finden", so der Bürgermeister gegenüber der BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion.
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