Lkw-Fahrer: Wochenendruhe im Auto verboten
BEZIRK (fh). Vergangene Woche sorgte das Transitforum Austria mit Obmann Fritz Gurgiser wieder für Aufsehen denn man deckte auf, dass Lkw-Lenker ihre Ruhezeiten am Wochenende nicht auf Parkplätzen bzw. in ihren Lastern verbringen dürfen. In der Aussendung des Transitforums heißt es: "Wir teilen Ihnen mit, dass wir heute die Abteilung Verkehrsrecht im Amt der Tiroler Landesregierung aufgefordert haben, mit der Verkehrspolizei und in Zusammenwirken mit dem Arbeitsinspektorat (Überwachung der Einhaltung von Sozialvorschriften) etc. dafufr zu sorgen, dass die Verordnung Nr. 561/2006 (EG), welche den Berufsfahrern untersagt, die „regelmaßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen (45 Stunden)“, ab sofort im gesamten betroffenen Tiroler Straßennetz sowie auf Parkplatzen der A12 und A13 rigoros und konsequent zu exekutieren."
Lenkradsklaven
In diesem Zusammenhang verweist das Transitforum auf den EU-Generalanwalt Evgeni Tanchev, der in der Rechtssache C-102/16 zum Ergebnis gekommen ist, dass „Fahrer ihre in dieser Verordnung geregelten wochentlichen Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbringen durfen“; begrundet mit der Gewahrleistung der Straßenverkehrssicherheit in Europa und den Arbeitnehmerschutz.
Bemerkenswert dazu, dass dieses Verbot bereits in 19 von 24 untersuchten Mitgliedstaaten gultig ist – in Belgien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Danemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Vereinigtes Königreich und auch in Österreich, wie Generalanwalt Evgeni Tanchev ausführt. "Es kann nicht sein das tausende Lkw's im großten Luft- und Larmsanierungsgebiet des Binnenmarktes“, dem Tiroler Inntal, stehen und dort die „Transit-Lenkradsklaven“ ihre regelmaßigen wochentlichen Ruhezeiten illegal verbringen", erklärt Fritz Gurgiser.
Kürzlich durchgeführte Lokalaugenscheine des Transitforums sowohl in Vomp als auch in Wörgl zeichneten ein Bild des Schreckens.
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