Ehegattin in Schwechat bedroht
Hätte sich die Ehegattin der Aussage nicht entschlagen, hätte es wesentlich dicker kommen können.
Der 39-jährige Angeklagte stand wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung - alle Delikte begangen an seiner Ehefrau (36) - vor Gericht.
Die Ehe lief schon einige Zeit nicht mehr gut, schwere Krankheit und Jobverlust des Mannes hatten beide entzweit.
Zoff wegen Einladung
Zur Geburtstagsfeier seiner Tochter war der Angeklagte nicht eingeladen worden, deshalb wollte er seine Frau zur Rede stellen und betrat ihre Wohnung. Als er beide heimkommen hörte, verließ ihn offenbar der Mut und er versteckte sich in einem Kasten.
Als die Tochter den Kasten öffnete schreckten die Frauen zurück, zumal er seiner Gattin einen Kopfstoß versetzte und sie dadurch leicht verletzte. Beide flüchteten aus der Wohnung, er schrie seiner Frau nach "Du wirst jetzt für alles bezahlen, ich bring' dich um." Körperverletzung und Bedrohung gestand der Mann zu, nicht hingegen einen Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen, jedoch ohne Gewaltanwendung.
Da sich seine Frau der Aussage entschlug, wurde er insoweit freigesprochen, für die anderen Delikte kassierte er vier Monate auf Bewährung. Er nahm das Urteil an.
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