NÖ-Wahl 2018: Ortschef "erwählt" jetzt Wähler
Neue Regelungen beim Stimmrecht für Zweitwohnsitze sorgen für Diskussionen. Mehr als 9.300 sind betroffen.
"Seit Juli verschicken Gemeinden uneingeschrieben Briefe mit einem Formblatt zum Ausfüllen an Bürger mit einem Zweitwohnsitz. Auf dieser Basis sollen dann Bürgermeister entscheiden, ob ein Wahlrecht besteht oder nicht. Wer das Formblatt gewissenhaft ausfüllt und zurückschickt riskiert, aus der Wählerevidenz gestrichen zu werden. Wer nichts macht, beibt drinnen", erklärt der grüne Bezirkssprecher Roman Kral.
Wo ist Lebensmittelpunkt?
Die Fragen beziehen sich auf Beruf, Art der Unterkunft, Wohn- und Schlafmöglichkeit und vor allem auf die Dauer des Aufenthaltes in der Gemeinde in einem Jahr. Der Schwechater SP-Teilbezirksobmann des Bezirksgemeindeverbandes und Schwadorfer Bürgermeister Jürgen Maschl kritisiert in erster Linie, dass die Bürgermeister in den Gesetzesprozess nicht eingebunden worden sind und jetzt als eine Art "Richter" in einer – seit der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl – heiklen Materie fungieren müssen: "Das sind oft äußerst komplexe Fragen. Wie geht man etwa mit mit 24 Stunden-Pflegehilfen um, die sich jahrelang um Senioren kümmern?" Außerdem fürchtet Maschl um das gute Klima in einer Gemeinde bei Grenzfällen.
Blasnek: Alle angeschrieben
Leopoldsdorfs VP-Bürgermeister Fritz Blasnek: "Wir haben alle Betroffenen mit Zweitwohnsitz angeschrieben und warten auf die Antworten. Es sollte keine Probleme geben. Notfalls prüfen wir die Angelegenheit." In Leopoldsdorf sind rund tausend Zweitwohnsitze betroffen.
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