Flughafen: Nach rotem jetzt grünes Licht für 3. Piste, Gegner berufen
Nachdem der Verfassungsgerichtshof den ursprünglich negativen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts zur 3. Piste zu einer Neubeurteilung zurückgeschickt hat, wurde heute das Ergebnis verlautbart. Statt rotem Licht gibt es grünes Licht für den Bau der 3. Piste. Flughafen-Chef Günther Ofner: "Die Flughafen Wien AG begrüßt die nunmehr positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die 3. Piste. Damit wird ein zukunftsweisender Schritt zur Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich gesetzt und dem Luftfahrtstandort Wien eine attraktive Wachstumsperspektive gegeben."
Auflagen müssen geprüft werden
Die im Erkenntnis enthaltenen umfangreichen Auflagen müssen nun auf ihre sachliche und rechtliche Grundlage geprüft werden. Abzuwarten gilt es auch, ob Projektgegner gegen diese Entscheidung die Höchstgerichte anrufen, die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Davon hängt auch ab, wie sich der weitere Zeitplan für das Projekt gestalten wird, jedenfalls ist ein Realisierungsbeschluss erst möglich, wenn endgültige Rechtssicherheit besteht.
Die Vorgaben für 3. Piste
Voraussetzungen laut Gericht: Bereits vor Inbetriebnahme der 3. Piste sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese Maßnahmen haben sich auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen. Zur Reduktion des Fluglärms wurden deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vorgeschrieben.
NÖ-Wirtschaftskammer, VP, FP, Tourismus: Jubel über Urteil
Als „gute Nachricht für Niederösterreich und den gesamten heimischen Wirtschaftsstandort“ begrüßt Sonja Zwazl, die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bau der dritten Piste am Flughafen Schwechat. „Ein moderner Wirtschaftsstandort braucht einen Flughafen mit den notwendigen Kapazitäten." Sie hofft, dass es nun zu keinen weiteren Verzögerungen mehr komme und auch angesichts der vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochenen umfangreichen Auflagen eine möglichst rasche Umsetzung der dritten Piste erfolgen kann.
Seitens der VP und FP sowie Tourismusvertretern wird die Entscheidung ebenfalls begrüßt.
Gegner berufen
Für Gegner der 3. Piste ist das Urteil nicht hinnehmbar. Sie wollen berufen und zudem die verfahrensrechtlichen Abläufe unter die Lupe nehmen.
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