Gemeinde Wien bricht die Stadtverfassung
Wie unlauter das Verhalten der Wiener Stadtregierung wirklich ist, zeigen zwei Fälle der Umgehung der Wiener Stadtverfassung, wenn nicht des Verfassungsbruches, durch Bürgermeister und Freunde.
Zum Einen können die Wiener Gemeindebezirke keine Anträge, die Entgelte und Tarife betreffen, an die Gemeinde stellen (§104 Stadtverfassung).
Auf diesem Weg wurde aber in den Bezirken 12, 14, 15, 16 und 17 die Einführung des Parkpickerls letztes Jahr beschlossen. Aus rechtlicher Sicht war dies nicht möglich, aus Sicht des Bürgermeisters und seiner Gehilfin kein Problem.
Zum Anderen können Angelegenheiten die Gemeindeabgaben oder (Entgelte bzw. Tarife) betreffend nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein (§112a Stadtverfassung).
Wie lässt sich dann die Wiener Volksbefragung 2013 mit der Fragestellung
"1. Wie soll die Parkplatzsituation und Lebensqualität für BezirksbewohnerInnen verbessert werden?
A) Es sollen für jeden Wiener Bezirk Parkraumregelungen eingeführt werden.
B) Es soll Lösungen für einzelne Bezirke geben (mit Berücksichtigung der Interessen der Nachbarbezirke)"
vereinbaren? Oder geht es hier nicht um gebührenpflichtiges Parken und es wird nur bestraft, wer die Parkuhr nicht richtig eingestellt, vergessen oder die Gratisparkzeit überschritten hat?
Es wäre also interessant, wenn Autofahrer nach der flächendeckenden Einführung der Parkraumbewirtschaftung durch eine verfassungswidrige Volksbefragung, die von der Gemeinde wegen Parkometervergehen belangt werden, eine Verfassungsklage gegen diesen Rechtsbruch einbringen würden, bestenfalls sogar eine Sammelklage.
Schlimm für Wien, wenn Bürgermeister Häupl Gesetze nur zum eigenen Nutzen verwendet und sonst nichts von ihnen hält. Die Begründung des Bürgermeisters, die von der ÖVP mit deutlich mehr als 100.000 Unterschriften unterlegte Forderung nach einer Volksbefragung wäre aufgrund der Stadtverfassung unzulässig ist in diesem Blickwinkel noch lächerlicher. Es sei denn, es würde wirklich nur nach Parkraumbewirtschaftung, in diesem Sinne Kurzparken ohne Gebühren befragt. Was für den Einen gilt muss vor dem Gesetz auch für den Anderen gelten: Gleichheit vor dem Gesetz - in Wien gibts das anscheinend nicht.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.