Handymast-Prozess: "Hätten vieles ersparen können"
Eine Formsache laut AGO hätte laut Rechtsanwalt Franz Oberlercher genügt.
SPITTAL (ven). Die WOCHE sprach mit dem Rechtsanwalt Franz Oberlercher, der beim Handymasten-Prozess, bei dem Landesrat und Ex-Bürgermeister Gerhard Köfer nicht rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, die freigesprochenen Gemeinderäte vertrat. "Man hätte sich vieles einfach ersparen können."
Keinen rechtlichen Background
Oberlercher ist davon überzeugt, dass die Gemeinderäte nichts Unrechtes tun wollten, aber "sie hatten keinen rechtlichen Background und den Akteninhalt nicht gekannt. Die Ängste der Bevölkerung sind berechtigt und begründet", meint der Anwalt.
Keine Abstimmung
Es wurde vor dem Schöffensenat über eine Abstimmung diskutiert, die laut Oberlercher nicht stattgefunden hat. "Der Punkt stand nicht auf der Tagesordnung, also konnte es auch keine Abstimmung darüber laut Allgemeiner Gemeindeordnung geben. Selbst wenn, wäre der Beschluss ohne rechtliche Wirkung geblieben, weil die Zustimmung des Grundeigentümers zurückgezogen wurde und somit gefehlt hat", sagt der Jurist.
Punkt auf Tagesordnung
Die Lösung wäre gewesen: Den Punkt auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung zu setzen und den alten Beschluss aufzuheben, weil die Zustimmung des Eigentümers gefehlt hat. "Dies hätte alles allen ersparen können", schließt der Experte.
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