St. Pölten
Aussetzung der Gebührenpflicht in der Kurzparkzone

- Die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone ist von 21.11.2020 bis 06.12.2020 außer Kraft gesetzt.
- Foto: Konstantin Mikulitsch
- hochgeladen von Katharina Gollner
Aufgrund des von der Bundesregierung verordneten Lockdown, wird die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone im Stadtgebiet St. Pölten von 21. November 2020 bis 6. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt.
ST. PÖLTEN (pa). Bürgermeister Matthias Stadler hat gemäß § 44 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz folgende Verfügung getroffen: Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt St. Pölten vom 11.12.2012 wird entsprechend § 1 NÖ Kurzparkzonenabgabegesetz, LGBl. 3706-6, für die Dauer der vom Bund erlassenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, also von 21.11.2020 bis einschließlich 06.12.2020, außer Kraft gesetzt.
Achtung
Die maximale Parkdauer muss jedoch weiterhin beachtet werden. Es ist daher eine Parkuhr zu stellen und gut sichtbar im KFZ zu platzieren.
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