Vandalismus in St. Pölten
Ein sinnloser Akt der Zerstörung (mit Umfrage)

- Finden Sie den Fehler im Bild? Richtig, die Rückenlehne fehlt. Nur wurde diese nicht, wie bei einem Suchbild, wegretuschiert, sondern mutwillig zerstört.
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Blindwütige Beschädigungen: In den Stadtbussen und öffentlichen Anlagen treiben Vandalen ihr Unwesen.
ST. PÖLTEN. Sie wollen Ihren freien Nachmittag in einem Park verbringen und lassen sich gedankenverloren auf einer Bank nieder. Doch als Sie sich zurücklehnen wollen, fallen Sie fast rücklings ins Gras. Denn die Lehne liegt ein paar Meter weiter im Gebüsch.
Sitzbezüge werden zerschnitten
Dies ist nur eines von vielen Szenarien, das den Vandalismus in St. Pölten dokumentiert. Denn auch die LUP-Busse werden immer wieder Opfer von Vandalen, wie Michael Weissmann, Betriebsleiterstellvertreter des Busunternehmens Dr. Richard, bestätigt. Die häufigsten Beschädigungen sind an den hinteren Sitzreihen zu beobachten. "Wobei früher hier nur die Rückenlehnen beschmiert wurden, nun aber auch die Sitzbezüge zerschnitten oder angezündet werden und auch Müll in die Lüftungen gestopft wird", berichtet Weissmann. Gerade die Reinigung der Lüftung wäre sehr aufwendig, da die Verkleidungen in den Bussen demontiert werden muss. Ergänzend erwähnt er: "In letzter Zeit wurden die Verkleidungen der Rückenlehnen auch herunter gebrochen, was ebenso wie eine zerschnittene Sitzfläche den Austausch dieser Teile notwendig macht."
Weissmann appelliert an die Courage der anderen Fahrgäste und bittet darum, solche Beschädigungen zu melden. Auf ein Jahr aufgerechnet belaufen sich die Kosten durch Vandalismus in den Stadtbussen laut Weissmann auf 35.000 bis 40.000 Euro.

- Nach der Reinigung bleiben meist Rückstände.
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Zerstörte Mistkübel
Am St. Pöltner Bahnhof hält sich laut ÖBB-Pressesprecher Christopher Seif der Vandalismus in Grenzen. "Schmierereien finden aber in der näheren Umgebung leider immer wieder einmal statt", so Seif. Durch Corona-bedingte Sperren von Lokalen verbrachten viele Menschen das Nachtleben am Parkplatz des Ratzersdorfer Sees oder in der Park&Ride-Anlage in der Hermann-Winger-Gasse. Die Auswirkungen davon waren zerstörte Mistkübel oder Graffiti an den Wänden. "Wenn es keine Zeugen gibt, welche die Täter auf frischer Tat ertappen, ist es schwierig, die Täter ausfindig zu machen", erklärt Stadtpolizeikommandant-Stellvertreter Thomas Schlintl. Für Stadt-Pressesprecher Thomas Kainz bleibt als Appell nur: "Öffentliches Gut nicht zu beschädigen, da dies einerseits von allen St. Pöltnern finanziert wird, andererseits diesen auch dient."
"Wenn eine Sache beschädigt wird, die dem Gottesdienst gewidmet ist, z. B. Kirchen, wird das höher bestraft." - Mercedes Vollmann-Schultes, Rechtsanwältin

- Die St. Pöltner Rechtsanwältin Mercedes Vollmann-Schultes.
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Die Rechtslage
Laut Strafgesetzbuch wird Vandalismus als Sachbeschädigung geahndet, wenn eine Sache beschädigt, zerstört, verunstaltet oder unbrauchbar gemacht wird. "Der Strafrahmen beläuft sich auf bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen", erklärt die Rechtsanwältin Mercedes Vollmann-Schultes. Bei einer schweren Sachbeschädigung, wenn der Schaden 5.000 Euro übersteigt, drohen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. "Gerade im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, deshalb müssen jugendliche Ersttäter oftmals gemeinnützige Leistungen erbringen, anstatt die Geldstrafe zu bezahlen", erläutert Vollmann-Schultes die strafrechtliche Belangung von Jugendlichen.



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