Ärger über „Wolkenkratzer“
Große Aufregung der Anrainer herrschte bei der Bauverhandlung über ein Hochhaus in der Lobaustraße.
GROSS-ENZERSDORF. Im März 2006 fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, die Bebauungsbestimmungen für die Liegenschaft Lobaustraße 5a zu ändern und ein Projekt der Bauklasse IV zu ermöglichen. In der gleichen Sitzung wurde der Beschluss gefasst, das Areal an eine Genossenschaft zu verkaufen mit der Auflage des Baus von 60 geförderten Wohnungen und 30 betreuten Wohneinheiten. Diese Anzahl wurde im Laufe der Verhandlungen reduziert. Nach Einsprüchen und Auflagen im Verfahren im Februar 2010 erfolgte eine Reduktion des Baus auf 36 Wohnungen und 17 betreute Einheiten.
Vergangene Woche kam es zu einer weiteren Bauverhandlung, zu der man 80 Anrainer einlud.
GR Martin Sommerlechner, für die BIWO (Bürgerinitiative zur Wahrung des Ortsbildes) und als Betroffener: „Es gibt keinen argumentierbaren Grund, ein Gebäude von 18 Metern hier zuzulassen als den, dass es durch die patscherte Umwidmung der Gemeinde eben möglich ist. Hier ist man entweder ignorant oder arrogant und tritt das eigene Ortsbild mit Füßen. Das Betreute Wohnen, das uns als Leckerbissen präsentiert wurde, mutiert in dieser überarbeiteten Neuauflage von 2007 zum Feigenblatt, hinter dem sich Genossenschaftswohnbau versteckt. Der anwesende Architekt konnte nicht einmal benennen, wie viel Prozent der Wohnfläche dem betreuten Wohnen gewidmet sei, noch konnte ein Trägerverein genannt werden.“
Die BIWO habe angeboten, mit den Anrainern einen Kompromiss erreichen zu wollen, wenn das Gebäude sich wenigstens auf die Höhe der Nachbargebäude beschränkt, nämlich 14 m.
„Jetzt geht das Ganze in die 2. Instanz, von dort zur Landesregierung. Die Gemeindeführung scheint jedenfalls fest entschlossen, ihren politischen Harakiri so kurz vor der Wahl weiter zu betreiben“, so Sommerlechner.
Und weiter: „Die Verhandlung dauerte gut fünf Stunden, aufgebrachten Anrainern wurde erklärt, dass man hier nur die Gesetzeslage zu beurteilen habe und man könne nichts machen. Allerdings wird der vorgebrachte Bescheid angefochten, hier sind einige Punkte unklar und auf wesentliche Dinge wurde erneut nicht eingegangen.“
Zum Argument für 18 Meter Bauhöhe äußert man sich seitens der Stadtverwaltung wie folgt: „Das Gebäude entspricht der Bauordnung, zudem sind die 18 Meter die Definition der Gebäudehöhe laut der NÖ Bauordnung.“
Keine Reduktion des Betreuten Wohnens
Das Betreute Wohnen sei anteilsmäßig nicht mehr abgespeckt worden als das Projekt insgesamt. Der Anteil betreuter Wohnungen betrage nach wie vor rund 50 % am Gesamtprojekt.
„Insgesamt wurde das Projekt von 96 Wohneinheiten auf nunmehr 53 Wohneinheiten – trotz großem Interesses an betreuten Wohnungen in Groß-Enzersdorf! – reduziert, eigentlich ein guter Kompromiss“, so StR Eduard Schüller.“ Das Ortsbild sei eine subjektive Geschmacksfrage. In Groß-Enzersdorf ist dieses über einen Bebauungsplan geregelt. Auflagen darüber hinaus seien keine vorgesehen und auch nicht zulässig.
„Zum Argument politisches Harakiri wäre zu sagen, dass eine Bauverhandlung kein Politikum ist, sondern sie dient der rechtlichen und technischen Beurteilung eines geplanten Projektes. Daher ist ein Verhandlungstermin vor einer Wahl kein Kriterium. Die Stadtverwaltung handelt in ihrer Funktion als Baubehörde und braucht sich kein politisches Harakiri vorwerfen zu lassen“, so StR Schüller.
Christian Kreuz
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