Bauern fühlen sich um Jagdpachtzins gebracht
„Ich habe ein finanziell besseres Angebot gelegt, der Jagdausschuss hat dieses aber abgelehnt.“ Hubert Mahrer hätte nach eigenen Berechnungen rund 17 Prozent mehr an die Landeigentümer gezahlt. Je nach Größe des Besitzes kann dies schon fast 1.000 Euro in der neunjährigen Periode ausmachen.
ALTLENGBACH. „Wir wollen das nicht einfach hinnehmen, wir werden Einspruch erheben.“ Wilhelm Singer und andere betroffene Bauern protestieren gegen die Vergabe der Jagdpacht im Jagdgebiet Altlengbach I. Diese erfolgte durch den Jagdausschuss, der sich aus Vertretern der Grundeigentümer zusammensetzt.
Beschwerde bei Bezirkshauptmannschaft
Betroffenen Landwirte wandten sich nach Bekanntwerden des Ergebnisses an die Bezirkshauptmannschaft. Diese prüft nun aber zunächst die Formalitäten der Vergabe, erklärt Bezirkshaupmann Josef Kronister: „Die Genossenschaft hat den Pachtvertrag letzte Woche bei uns angezeigt, nach Einlangen dieser Meldung hat die Bezirksverwaltungsbehörde acht Wochen Zeit, um zu prüfen, ob alle Voraussetzungen formaler Natur eingehalten wurden.“ Was bedeutet, dass alle Einladungen korrekt ergangen sein müssen, keine Befangenheiten vorliegen dürfen, der Pächter als solcher geeignet sein muss.
Danach wird durch den Obmann des Jagdausschusses kundgemacht, dass die Genehmigung durch die BH nicht untersagt wird, der Vertrag also Gültigkeit erlangen kann.
Einspruch erst danach
Ab Kundmachung können dann betroffene Landwirte zwei Wochen lang einen „begründeten Antrag auf Überprüfung des Jagdpachtschillings“ stellen. Die BH prüft dann, ob die Höhe des Pachtschillings „in auffallendem Missverhältnis zum Wert des Genossenschaftsjagdgebietes steht“. „Dabei werden Nachbargebiete überprüft, es kommt in erster Linie aber nicht darauf an, wie viel jeder bietet, sondern auf den Wert ebendieses Gebietes“, betont Kronister.
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