Bgm. Steindl bleibt im Amt
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- L OSB Misstrauensantrag KW05
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Eine Gemeinderatssitzung zu einem Misstrauensantrag der SPÖ gegen Bgm. Kurt Steindl wegen Kompetenzüberschreitung fand im Saal des Gemeindeamtes Obersiebenbrunn statt.
OBERSIEBENBRUNN. Der Listenführer der SPÖ-Fraktion Herbert Porsch warf dem Gemeindeoberhaupt vor, einen Dienstvertrag für eine Gemeindemitarbeiterin im Alleingang genehmigt zu haben, was eine Kompetenzüberschreitung sei. Der Vertrag sei ungültig, weil ein Gemeinderats-, aber auch ein Vorstandsbeschluss fehle, was nachteilige Konsequenzen für die Dienstnehmerin haben könne. Im Übrigen sei keine Gefahr im Verzug gewesen, was den Bürgermeister zu einer solchen Handlungsweise berechtigt hätte.
Laut § 94/3 der Gemeindeordnung könne der Bürgermeister in einer Zeit in welcher der Gemeinderat handlungsunfähig sei (Anm.: Die SPÖ hatte zu diesem Zeitpunkt ihre Mandate niedergelegt) unaufschiebbare Dinge alleine erledigen. Für Bgm. Steindl war die Aktion nur ein Akt, um die Dienstnehmerin sozial abzusichern. Er kritisiert, dass nicht zuerst der Vizebürgermeister, der zuständig gewesen wäre, sondern die Medien vom Misstrauensantrag in Kenntnis gesetzt wurden.
Eine Vorstandssitzung zum Thema Dienstvertrag, wie von der SPÖ gefordert, sei nicht notwendig, eine Anhörung sei erfolgt. Darüber gebe es einen Aktenvermerk, allerdings kein Protokoll. Den Dienstvertragsabschluss habe Prüfungsausschussobmann Michael Mann geprüft.
Bei der Abstimmung des Misstrauensantrags stimmten neun Mandatare für und neun gegen die Abberufung des Bürgermeisters. Steindl selbst stimmte nicht mit. Da eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig gewesen wäre, bleibt Bgm. Kurt Steindl somit im Amt.
Zur Sache
Unaufschiebare Angelegenheit
Auf die Frage von Vzbgm. Alfred Iser, der den Vorsitz führte, ob man nicht einverstanden sei, dass die Angestellte einen Dienstvertrag bekommen habe, erklärte Porsch, dass es nicht um die Gemeindebedienstete gehe mit deren Leistung man selbstverständlich zufrieden sei, sondern um das Vorgehen des Bürgermeisters, das laut Rechtsauskunft des Gemeindevertreterverbandes ungesetzlich gewesen sei.
Iser konterte, man habe die Juristen des Landes Niederösterreich kontaktiert und von diesen eine gegenteilige Auskunft erhalten.
Auf die Frage der Sozialdemokraten, ob und warum denn Gefahr im Verzug gewesen sei, replizierte Iser: „Die Angelegenheit war unaufschiebbar. Die Angestellte, die gleichzeitig vom Magistrat in Wien karenziert war, musste sich in kurzer Frist entscheiden, ob sie ihre Stelle wieder antreten wolle.“
Raimund Mold
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