„Steher“ zu 5 Jahren verurteilt
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- L Mag Wolfgang Wolmuth
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Klein, eher schmächtig, wie der Schüler einer Maturaklasse wirkte der 23-jährige Angeklagte aus Moldawien, als er einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg vorgeführt wurde. Die Strafregisterauskunft spricht jedoch eine andere Sprache.
BEZIRK/KORNEUBURG. Gewerbsmäßiger schwerer Einbruchsdiebstahl in zahllosen Fällen und ein bedingt nachgesehener Strafteil von zwei Jahren ist noch offen.
Nach der Entlassung aus der Strafhaft wurde er am 20.3.2009 nach Moldawien abgeschoben. Trotz Aufenthaltsverbotes verübte er bereits ab Mai gemeinsam mit zwei bereits verurteilten Landsleuten zahlreiche Autodiebstähle in Traiskirchen und Wien. Am 9. Mai 2009 konnte er sich schon der Festnahme entziehen, aber man hatte nun sein DNA-Profil. Im September „widmete“ er sich dem Bezirk Gänserndorf: in Strasshof, Schönkirchen-Reyersdorf, Aderklaa und Deutsch-Wagram vermissten so manche Einwohner entweder ihre PKWs oder – wenn die Inbetriebnahme misslang – den Inhalt (Navis, Laptops); auch Firmen und Wohnhäuser blieben nicht verschont.
Tagelange Observation
Das Landeskriminalamt NÖ war der Bande bereits auf der Spur und observierte sie tagelang. Als sie nach Einbrüchen in Deutsch-Wagram und Pillichsdorf mit einem (ebenfalls gestohlenen) PKW auf dem Weg in ihren Unterschlupf im zweiten Bezirk waren, kam es in Floridsdorf bei einer roten Ampel zum Zugriff, doch zunächst entwischten sie. Als die Beamten dem PKW nachschossen, sprangen die Täter aus dem fahrenden Auto, der Angeklagte wurde noch gesehen, wie er im Dunkel der Nacht in einen Badeteich sprang und davonschwamm.
Doch die Beamten lauerten den Angeklagten vor dem bereits bekannten Unterschlupf im zweiten Bezirk auf, wie er tropfnass und blutend heimkam. Wiederum wehrte er sich gegen die Festnahme (diesmal blieb es jedoch beim Versuch) – seither sitzt er in der Justizanstalt Korneuburg.
Lange Anklageschrift
Lang war die Anklageschrift des Korneuburger Staatsanwaltes Mag. Wolfgang Wohlmuth: schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung (mehrere Beamte wurden bei der Festnahme verletzt), schwere Sachbeschädigung (an einem Dienstfahrzeug), Urkundenunterdrückung (gestohlene Ausweise) und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel (gestohlene Bankomat- und Kreditkarten).
Bei der Vernehmung durch Senatsvorsitzende HR Mag. Berta Perger erwies sich der Angeklagte als echter Steher. Er könne die Einbrüche nicht begangen haben, sei er doch erst wieder am 11.9. nach Österreich eingereist. Wieso an den Tatorten übereinstimmende DNA-Spuren, Fingerabdrücke, Schuhspuren und in der Wohnung Diebsbeute gesichert werden konnten, dafür hatte er keine Erklärung. Bei dem Zugriff in Floridsdorf sei er nicht im PKW gesessen, mehrere Beamte, die ihn eindeutig als Lenker identifiziert haben, die haben sich halt geirrt.
Das Urteil: Schuldspruch in allen Anklagepunkten! Strafe: drei Jahre unbedingt und Widerruf von zwei bedingt nachgesehenen Jahren. Trotz seines vorangegangenen Leugnens nahm der Angeklagte die Strafe an.
Auch das Strafbedürfnis des Staatsanwalts war befriedigt: Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist daher rechtskräftig.
Zur Sache
Gelächter im Saal
Seine Verantwortung sorgte teilweise für Gelächter im Saal: „Wieso waren sie klitschnass, als Sie nach Hause kamen?“ wollte die Vorsitzende wissen. „Ich war in einer Disco und habe wild getanzt.“ Weiters wollte sie wissen „Wieso haben Sie sich bei der Verhaftung gewehrt, wo Sie doch ein reines Gewissen haben?“ Antwort: „Ich habe geglaubt, die Männer sind tschetschenische Kriminelle.“
Michael Rath
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