Pilzsaison startet in St. Veit
Gutes Schwammerljahr ist vorauszusehen
Die Schwammerlzeit steht vor der Tür. Laut der Pilzverordnung der Kärntner Landesregierung ist es ab 15. Juni gestattet in unseren Wäldern SteinpIlze und Eierschwammerl zu sammeln.
ST. VEIT. Laut Auskunft von Heinz Hochsteiner, Bereichsleiter für Forst-, Jagd-, Fischereirecht und Umweltwesen an der Bezirkshauptmannschaft in St. Veit, gilt die Erlaubnis für das Pilze sammeln bis 30. September. Auch zeitlich ist die Erlaubnis beschränkt, sie gilt von 7 bis 18 Uhr. Erlaubt ist es maximal zwei Kilogramm Pilze und Schwammerl pro Person und Tag zu sammeln.
Gutes Schwammerljahr
Helmut Wachernig, Waldbauer in St. Salvator, vermutet ein gutes Schwammerljahr. "Selten waren um diese Jahreszeit die Waldböden so feucht wie heuer," erklärt er, "die ersten Morcheln und Herrenpilze hab ich bei uns im Wald schon gesehen." Das ist selten um diese Jahreszeit und auch auf die beliebten Eierschwammerl wird man nicht mehr lange warten müssen, aber auch die sollten bald zu sprießen anfangen. Es kommen schon einige Pilzsammler zu Wachernig in den Wald. "Es hält sich in Grenzen und die meisten Menschen kennen wir," hat er kein Problem mit den Pilzsammlern, "außerdem liegen wir doch etwas abseits von den bekannten Wegen."
Pilze immer abschneiden
Wichtig ist, dass die nur die Teile über der Erde verwendet werden, also die Pilze und Schwammerl am Besten mit einem Messer abschneiden.
Das gilt deshalb, damit sich die Pilze weiterhin vermehren können. Die Pilzverordnung wurde für die Erhaltung und zum der heimischen Pilzarten verordnet. Die Einhaltung der Pilzverordnung wird von der Bergwacht kontrolliert. Neben Schwerpunktaktionen an Autobahnen und stark frequentierten Sammelorten sind die Mitarbeiter der Bergwacht auch immer wieder auf Streifdiensten in den heimischen Wäldern unterwegs.
Strafen bei Übertretung
Dabei geht es hauptsächlich um Information und Aufklärung, wenn allerdings die erlaubten Sammelmengen überschritten werden drohen saftige Strafen. Meistens kommen diese Delikte zur Anzeige und können bis zu 3.360 Euro in Höchstfällen ausmachen. Die überschüssige Ware wird abgenommen und nach Möglichkeit an diverse Einrichtungen, wie zum Beispiel Pflegeheime, zum Verkochen gespendet. Die Pilzverordnung in ihrer Gesamtheit ist hier zu finden. Ausserdem ist es nicht erlaubt Pilze zu sammeln, wenn der Grundeigentümer an den Waldeinfahrten Verbotstafeln anbringt. Dies ist im Gesetz (§354 ABGB und §33 Forstgesetz) geregelt.
Beliebte Speisepilze
Zu den beliebtesten Speisepilzen in Österreich zählen neben Eierschwammerl, Steinpilz und Parasol die Birkenrotkappe, Kaiserling, Maronenröhrling, Riesenbovist, Speisemorchel, Herbsttrompete und der Wiesenchampignon. Es wird empfohlen nur Pilze zu sammeln, die man mit Sicherheit als Speisepilz erkennt. Verwechslungen mit ungenießbaren oder gar giftigen Pilzen sollten vermieden werden.
Ergänzung zur Verordnung
Das Sammeln wildwachsender Pilze in Naturschutzgebieten, Europaschutzgebieten, Kernzonen eines Nationalparks und Naturzonen eines Biosphärenparks ist ebenfalls nicht erlaubt. Das Verwenden von Rechen, Harken oder sonstigen Sammelgeräten ist ebenso untersagt wie das Sammeln vollkommen geschützer Pilze in ganz Kärnten. Aufklärungsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit der Bergwacht, so gibt es auch Tipps für das verantwortungsvolle Sammeln von Pilzen. Das Fahrzeug sollte am Wegrand so abgestellt werden, dass es den fließenden Verkehr nicht behindert. Nur Pilze sammel, die man auch kennt und diese direkt am Fundort säubern und aus hygienischen Gründen in Körben oder Stofftragetaschen transportieren.
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