Kein Antrag, kein Osterfeuer

Wer ein Osterfeuer anzünden möchte, muss zuvor einen Antrag bei der Behörde stellen | Foto: KK
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  • Wer ein Osterfeuer anzünden möchte, muss zuvor einen Antrag bei der Behörde stellen
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ST. VEIT. Wer am kommenden Wochenende ein Osterfeuer entfachen möchte, braucht eine behördliche Genehmigung. "Es muss bei der Stadtgemeinde ein Antrag für das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers gestellt werden", erklärt Fritz Orasch, Pressesprecher der Stadt St. Veit. Während die Osterfeuer im bebauten Gebiet behördlich genehmigt werden müssen, genügt am Land eine Meldung bei Polizei und Feuerwehr.

Abstände und Inhalt

Bei dem Lokalaugenschein überprüft die Behörde nicht nur die Abstände zu Hecken und Gebäuden sondern auch, ob sich keine verbotenen Brennstoffe in dem Haufen befinden. "In einem Osterfeuer dürfen nur Holz, Stroh, Grasschnitt und Laub verbrannt werden. Obwohl es verboten ist, haben wir auch schon Autoreifen und alte Möbel in den Häufen gefunden", erzählt Josef Kropiunig, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr St. Veit. Abseits des Haufens wird auch geprüft, ob Löschmittel vor Ort vorhanden sind. "Es reicht, wenn Löschwasser vorhanden ist und die Anwesenden die Nummer der Feuerwehr kennen", sagt Kopjunig. Feuerlöscher sind nicht vorgeschrieben.

Im Auge behalten

Bevor man das Osterfeuer entzündet, sollte man sich überzeugen dass sich keine Kleintiere in dem Haufen eingenistet haben. Brandbeschleuniger zum Anzünden sind verboten. Während des Abbrennes sollte man das Feuer und die Umgebung stets im Auge behalten. "Durch den Funkenflug könnte sich eine trockenen Wiese oder eine Hecke entzünden", sagt Kopjunig. Wer eine Osterhaufen ohne Genehmigung entzündet, muss damit rechnen, dass er den Löscheinsatz aus eigener Tasche berappen muss.

Wer ein Osterfeuer anzünden möchte, muss zuvor einen Antrag bei der Behörde stellen | Foto: KK
Josef Kropiunig, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr St. Veit.
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