w&p Zement: Anzeige wegen des Bypass-Staubs
Mit einer Anzeige, die gegen w&p Zement gerichtet ist, wirft Anwalt Wolfgang List dem Unternehmen vor, Bypass-Staub, der in der Klinkerproduktion anfällt, illegal deponiert zu haben.
WIETERSDORF. Dabei ist es erlaubt diese Stäube in der Wegbefestigung für die Stabilisierung von Böden zu verwenden. Dies hat laut einer Aussendung w&p Zement bei der Sanierung von eigenen Forststraßen getan.
"Nicht rechtswidrig"
"w&p Zement hat weder rechtswidrig noch umweltgefährdend Bypass-Stäube verwendet, sondern das Zwischenprodukt aus der Klinkerproduktion nach technischen und rechtlichen Vorgaben für die Befestigung von eigenen Forststraßen eingesetzt“, sagt Wolfgang Mayr-Knoch, Geschäftsführer der w&p Zement GmbH.
Im Straßenbau verwendet
In der Bauwirtschaft sei es üblich Bypass-Staub für Untergrundverfestigungen im Straßenbau oder als Bodenverfestigung zu verwenden. Im Falle w&p Zement wurde einem Tragschichtbinder (Produkt) im zulässigen Ausmaß Bypass-Staub beigemengt. Dieses Produkt wurde dann auf eigenen Forststraßen eingesetzt. Die Verwendung des Bypass-Staubes ist gemäß ÖNORM EN 13282-2 für diesen Einsatz zulässig.
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