Mehr Holz im Bau
BEZIRKE (fui). Mit der Bautechnikverordnungsnovelle 2017 werden neue Bedingungen für das Bauen mit Holz geschaffen. Durch die Novelle können bis zu sechsgeschossige Gebäude aus Holz ohne Sondergenehmigung errichtet werden. Die Anforderungen an die Gebäudesicherheit im Brandfall bleiben dabei unverändert hoch: Mindestens 90 Minuten müssen tragende Teile dem Feuer standhalten. Damit sind die Ansprüche an den Feuerwiderstand genauso hoch wie bei konventionell errichteten Gebäuden. Ein Vorteil des...