Damit der Urlaub kein Reinfall wird
Rechtzeitig zur Urlaubssaison informiert die WOCHE über Besonderheiten, die es rund um Pauschalreisen zu beachten gibt. Bezüglich der Ansprechperson für etwaige Reisemängel wird häufig von einem Irrglauben ausgegangen. Da mit der Buchung ein Vertrag zwischen Konsument und Reiseveranstalter einhergeht, ist nicht das Reisebüro, sondern der Reiseleiter für Mängel zuständig. Das Reisebüro ist daher nur Vermittler und haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die...