Alkoholverbot am Bahnhof Feldkirch
Regelung ab sofort gültig
FELDKIRCH. Seit Kurzem ist die von der Stadt Feldkirch beschlossene Alkoholverbotsverordnung (AlkVerbVO), im Umfeld des Bahnhofs Feldkirch (Vorplatz etc.) in Kraft. In Übereinstimmung mit der Stadtgemeinde haben die ÖBB nun auch die Hausordnung für das Bahnhofsgebäude entsprechend angepasst. Ab sofort gilt das Alkoholkonsumationsverbot daher für den gesamten Bereich am Bahnhof Feldkirch (Bahnhofsgebäude, Bahnsteige etc.). Das heißt, dass die Konsumation alkoholischer Getränke und / oder das...