Corona-Virus
So soll die Verbreitung von Covid-19 in burgenländischen Sozialeinrichtungen verhindert werden
Eine neue Verordnung des Landeshauptmannes regelt Aufnahme, Besuchszeiten und Verwendung von Schutzausrüstung in Altenwohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und mobilen Pflegediensten. BURGENLAND. Die „Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland mit den vorläufigen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Sozialeinrichtungen getroffen werden“ basiert auf dem COVID-19-Maßnahmengesetz des Bundes. Darin werden für Altenwohn- und Pflegeheime (AWH) und...