Narren hinter dem Steuer
Verhüllungsverbot gilt im eigenen Auto nicht SALZBURG (lin). Mit diesem Titel sind nicht grottenschlechte Autofahrer gemeint, sondern Leute, die im Faschungskostüm im Straßenverkehr unterwegs sind. Wie der Arbö mitteilte, ist dies nämlich grundsätzlich erlaubt. „Das Verhüllungsgesetz gilt nur an öffentlichen Orten oder Gebäuden, also nicht im eigenen Auto. Sobald man aus dem Fahrzeug aussteigt, sich nicht auf einem Privatgrund befindet oder direkt in einer Faschingsveranstaltung parkt, muss man...