Kein Geld erhalten?
Wenn man als Handelsangestellter am 8. Dezember gearbeitet hat, musste die Entlohnung dafür spätestens bis zum 31. Jänner erfolgen. Falls dies nicht der Fall ist, sollte man sich an die Kärntner Arbeiterkammer wenden, denn Lohnansprüche können verfallen. Es gilt eine Verfalssfrist von nur wenigen Monaten, deshalb müssen die Ansprüche schnellstens schriftlich reklamiert werden. Für die Arbeit am 8. Dezember bekommt man Überstunden ausbezahlt oder Zeitausgleich gutgeschrieben. AK-Experte Wolfram...