Ordnung muss sein ...
... egal ob es den fließenden Verkehr auf einem wenige Meter langen Gehweg oder den sitzenden Verkehr auf einer Bank betrifft: Das Verkehrszeichen gem. § 52 a/8c StVO bedeutet "Fahrverbot für Fahrräder". Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrrädern verboten ist. Als sichtbares Zeichen der Modernität unserer Stadt soll nach unbestätigten Gerüchten für das behördliche Organ der Grillaufsicht auf Säbel, Tschako und Epaulette verzichtet worden sein. Bei dieser rundum Regulierung...