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Kein Antrag, kein Feuer: Wer den Osterhaufen nicht rechtzeitig angemeldet hat, darf ihn nicht niederbrennen | Foto: KK

Lodern darf's nur mit Antrag

Wer am Wochenende ein Osterfeuer abbrennen will, muss dafür frühzeitig einen Antrag stellen. FELDKIRCHEN. Wer am Samstag einen Osterhaufen abbrennen will, muss das Brauchtumsfeuer entweder per Onlineformular oder direkt am Gemeindeamt spätestens zwei Tage vor dem Abbrennen melden. Die Gemeinde gibt neben der Feuerwehr auch der Polizei bekannt, wo Osterhaufen abgeheizt werden. Antrag bis Gründonnerstag "Gründonnerstag Mittag ist für den Antrag Deadline", heißt es aus der Stadtgemeinde...

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  • Bettina Knafl

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