St. Pöltnerin wegen Bankomateinbruch verurteilt
ST. PÖLTEN (ip). Nach zwei einschlägigen Vorstrafen, bei denen zwölf und neun Monate jeweils bedingt ausgesprochen wurden, muss eine 29-jährige Angestellte aus St. Pölten nach einer neuerlichen Verurteilung am Landesgericht St. Pölten drei von insgesamt zwölf Monaten hinter Gittern absitzen, sofern ihr kein Fußfesselvollzug genehmigt wird (nicht rechtskräftig). Darüber hinaus könnte ein Gericht in Korneuburg die beiden bedingten Freiheitsstrafen widerrufen, nachdem die Frau der Weisung, Kontakt...