Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden ist bald Pflicht
Wir haben dazu einen Test durchgeführt Reutte. (hev) Ab Anfang 2016 darf es laut Behinderten-Gleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung mehr geben. Die Gebäude wie zum Beispiel Schulen oder Amtsgebäude müssen für alle Mitmenschen – somit also auch für Rollstuhlfahrer oder sehbehinderte Mitmenschen - zugänglich sein. Das bedeutet zum Teil umfangreiche Umbauten. Denn im schlimmsten Fall können von den Betroffenen Schadenersatzforderungen gestellt werden. Wir...