Ausbildung mit Auszeit
Bereits nach sechsmonatiger Beschäftigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungskarenz. BEZIRK (red). "Bildungskarenz ist eine Dienstfreistellung des Arbeitnehmers zur Weiterbildung", erklärt Vanessa Hufnagl von der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Innerhalb von vier Jahren können insgesamt zwölf Monate Bildungskarenz in Anspruch genommen werden. Dafür muss das Dienstverhältnis sechs Monate durchgehend bestehen. Die Freistellung muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, kann also auch...