Ausbildung mit Auszeit
Bereits nach sechsmonatiger Beschäftigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungskarenz.
BEZIRK (red). "Bildungskarenz ist eine Dienstfreistellung des Arbeitnehmers zur Weiterbildung", erklärt Vanessa Hufnagl von der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Innerhalb von vier Jahren können insgesamt zwölf Monate Bildungskarenz in Anspruch genommen werden. Dafür muss das Dienstverhältnis sechs Monate durchgehend bestehen. Die Freistellung muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, kann also auch verweigert werden. Förderungen gibt es vom Arbeitsmarktservice.
Positiv steht man dem im Diakoniewerk Gallneukirchen gegenüber. Manuel Haslinger, Assistent des Vorstandes, nahm selbst Bildungskarenz, um sein Studium des Sozial- und Verwaltungsmanagement abzuschließen: "Durch eine zweimonatige Bildungskarenz konnte ich mich optimal der Fertigstellung meiner Abschlussarbeit und der Vorbereitung für die Bachelorprüfung widmen. Berufsbegleitende Studiengänge sind nicht immer optimal auf die Bedürfnisse Berufstätiger abgestimmt. Deshalb ist für Mitarbeiter, die berufsbegleitend ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren, die Möglichkeit einer beruflichen Auszeit in Form einer Bildungskarenz sehr wichtig."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.