Tipps für Steuer 2021
Zum "Absetzen" noch bis 31. Dezember Rechnungen bezahlen
Was es 2021 bei der Steuererklärung zu beachten gibt, verrät Steuerberaterin Christina Moser. SCHÄRDING. Damit Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer nicht selbständigen Tätigkeit stehen, noch im aktuellen Kalenderjahr geltend gemacht werden können, müssen diese Rechnungen bis zum 31. Dezember bezahlt werden, betont Christina Moser von der Steuerberatung Weinzinger und Partner aus Schärding. "Denken Sie dabei an berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten,...