Gleiches (Arbeits)recht für alle
BEZIRK. Ein 52-jähriger Arbeitnehmer erhielt nach einem Bewerbungsgespräch eine Absage mit der Begründung: Zu alt für den Job. Ein klarer Fall für das Gleichbehandlungsgesetz. "Diskriminierung, die schriftlich festgehalten wird", erlebt man selten, aber es lohnt sich bei Verstößgen gegen das Gleichbahndlungsgesetz grundätzlich, sich an die Berater der Arbeiterkammer zu wenden", sagt die Arbeiterkammer-Rechtsexpertin Helga Schaber. Noch sei das Gesetz, das 2004 in Kraft trat, nicht ins...