E-Scooter

Beiträge zum Thema E-Scooter

Die Polizei führte wieder Schwerpunktkontrollen durch. | Foto: Michael Strini

Oberwart
Polizei stoppte E-Scooter-Fahrer wegen rücksichtslosem Fahrverhalten

Burgenlandweite Schwerpunktkontrollen wurden am Wochenende durchgeführt. OBERWART. Ein 38-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde am Samstag im Ortsgebiet von Oberwart aufgrund von rücksichtslosem Fahrverhalten angehalten. Bei der Kontrolle wurde ein Alkoholwert von 1,42 Promille festgestellt. Dem Lenker wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurden insgesamt ca. 710 Fahrzeuglenker im Zuge der kontrolliert und 589 Alkomat- bzw. Alkovortests durchgeführt, wobei insgesamt 18 Lenker die Fahrzeuge in einem...

Foto: ÖAMTC/Viktor Schwenk

Was gilt eigentlich als Elektro-Scooter?

Jene flotten „Roller“, die seit längerer Zeit vielerorts gemietet werden können und zum gewohnten Straßenbild zählen, werden als „elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“ oder auch „Elektro-Scooter“ bezeichnet. Sie haben eine höchstzulässige Leistung von 600 Watt bzw. 25 km/h und zählen zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“. Generell gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Fahrräder oder E-Bikes (siehe Artikel „Auf die Plätze, fertig, E-Scootern!“).

Für Elektro-Scooter-Fahrer gelten grundsärtlich dieselben Vorschriften wie für E-Bike- und Fahrradfahrer. | Foto: ÖAMTC/Viktor Schwenk

Wir haben die wichtigsten Infos und Regeln rund um Eektro-Scooter
Auf die Plätze, fertig, E-Scootern!

Zum Einkaufen, einfach Umherflitzen oder für „die letzte Meile“: Viele Menschen steigen für kurze Strecken auf eigene oder zu mietende Elektro-Scooter um. Wer mit den leisen günstigen Rollern auf öffentlichen Straßen fährt, muss jedoch einige Vorschriften beachten. Wer darf elektrisch rollern? Ab 12 Jahren darf man mit den E-Flitzern fahren. Wer einen Fahrradausweis besitzt, darf schon ab 9 bzw. 10 Jahren rollern. Ansonsten dürfen jüngere Kinder nur mit Begleitperson von mindestens 16 Jahren...

E-Scooter werden in Wien rechtlich anders behandelt. | Foto: ÖAMTC/Wurnig

E-Scooter
Mobilitätsclub empfiehlt: Auf Helm und richtige Beleuchtung achten

BURGENLAND. Elektrische Tretroller ("E-Scooter") sind vor allem im urbanen Bereich der Mobilitätstrend der Stunde. "Die Scooter sind bis zu 25 km/h schnell. Das Verletzungsrisiko ist also nicht zu unterschätzen", sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Rechtlich gelten E-Scooter zumindest in Wien - mit maximal 25 km/h und 600 Watt Leistung - als Fahrräder. Im übrigen Österreich werden diese Geräte als Kleinfahrzeuge bzw. Spielzeug angesehen, mit denen nur jene Flächen zu benutzen sind, die für...

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