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Befreiungen aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) enden mit dem 31. De- zember eines Kalenderjahres. | Foto: Franz Neumayr

Neue Beträge in der Krankenversicherung

Ab 1. Jänner 2014 gelten wieder neue Beträge in der Krankenversicherung (für den Be- reich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes/ASVG): Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt künftig monatlich 4.530,00 €, für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jähr- lich 9.060,00 €. Auch die Geringfügigkeitsgrenze wird angehoben. Sie liegt bei 395,31 € pro Monat bzw. 30,35 € pro Tag. Die Rezeptgebühr macht im neuen Jahr 5,40 € aus. Für die Befreiung von der Rezeptge- bühr muss ein Antrag...

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