Kinder im Straßenverkehr
Mehr Respekt vor Vorrang für die Kleinen
Kinder haben im Straßenverkehr besondere Rechte. In der Praxis wird darauf aber viel zu häufig vergessen - auch in Klosterneuburg. Zu Schulbeginn werden alle Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht gemahnt. Das ist wichtig und richtig, denn Kinder sind besonders zu Fuß die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Von Gesetzes wegen sind sie speziell geschützt. So gilt für sie etwa der "unsichtbare Schutzweg" (§ 29a StVO). Wenn ein Kind die Straße erkennbar überqueren will, dann hat es Vorrang; auch wenn sich...