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Steuertipp
Neue Regelung bei der Elternkarenz
Karina Schimmel von der Steuerkanzlei Weinzinger informiert über die geänderte Regelung der Elternkarenz: "Ab dem 01. November 2023 beträgt die Dauer der Elternkarenz nur noch 22 Monate, insofern nur ein Elternteil diese in Anspruch nimmt. Nehmen beide Elternteile die Elternkarenz in Anspruch, kann sie bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes dauern. Die Mutter muss dies innerhalb der Schutzfrist an den Arbeitgeber melden, der Vater spätestens acht Wochen nach der Geburt. Bei Teilung der...