Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl liegen bis 24. März auf
Änderungen im Wählerverzeichnis können noch bis 24. März 2016 beantragt werden. AuslandsösterreicherInnen sind wahlberechtigt. Eine Briefwahl ist möglich. Änderungen im Wählerverzeichnis Bis zum 24. März liegen die Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl in den Gemeinden auf. Bis dahin haben österreichische StaatsbürgerInnen die Möglichkeit, Änderungen im Wahlverzeichnis zu beantragen. Dies kann die Aufnahme oder die Streichung aus dem Wählerverzeichnis sein. Der Antrag kann entweder...