Gaedke, Neukirchner Steuerberatung
Arbeitnehmergewinnbeteiligung
Die bereits 2022 rückwirkend auf Unternehmensgewinne des Jahres 2021 anwendbare Steuerbefreiung im Einkommenssteuerrecht § 3 Abs. 1 Z 35 EstG wurde mit dem ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 geschaffen. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist die Beteiligung des Arbeitnehmers am unternehmensrechtlichen Ergebnis des Arbeitgebers vor Zinsen und Steuern des im Vorjahr endenden Wirtschaftsjahres bzw. -jahre. Die Arbeitnehmer partizipieren lohnsteuerfrei am Vorjahresergebnis des Arbeitgebers....