Gaedke, Angeringer, Neukirchner Steuerberatung
Unterstützung bei der Neugründung

- GF Oliver Neukirchner, MBA, leibnitz@gaedke.co.at
- Foto: KK
- hochgeladen von Julia Weißensteiner
In gebeutelten Zeiten wie heute ist das Neugründen besonders schwierig. Wenige wissen jedoch, dass der Staat dem Jungunternehmer durchaus unter die Arme greift. Das NeuFöG (Neugründungsförderungsgesetz) bildet eine der gesetzlichen Grundlagen dafür. Es zahlt sich daher aus, es zu kennen.
Gefördert werden Neugründer (wenn eine neue gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder freiberufliche betriebliche Struktur geschaffen wird), und unter besonderen Voraussetzungen auch Übernehmer von Betrieben.
Durch das NeuFöG wird der Gründer einerseits von Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben und Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragungen befreit. Andererseits werden für Neugründer im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauffolgenden 35 Kalendermonaten anfallende Lohnabgaben für beschäftigte Dienstnehmer nicht erhoben.
Beanspruchen muss man die Begünstigung innerhalb von 3 Jahren ab der Gründung.
Auch bei den Neugründungen stehen wir Ihnen als Steuerberater tatkräftig zur Seite.
Kontakt:
Gaedke Angeringer Neukirchner Steuerberatung GmbH
Gewerbepark Süd 28, 8431 Gralla
Tel.: 03452/72 002-34
Mail: leibnitz@gaedke.co.at
www.gaedke.co.at
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