Gerichtsverfahren

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Das Landesgericht Innsbruck gab der klagenden Partei in erster Instanz Recht. Der Tiroler Bodenfonds wurde zur Zahlung der zusätzlichen Kosten verpflichtet. | Foto: Archiv – Symbolbild

AK Tirol - Klage
In erster Instanz wurde der Tiroler Bodenfonds zur Zahlung verpflichtet

TIROL. Der Tiroler Bodenfonds verkaufte einen Baugrund mit mangelhafter Bodenbeschaffenhat an eine Tiroler Familie. Die AK Tirol unterstützte die Familie bei der Klage. In erster Instanz bekamen sie Recht und ihnen wurde ein Schadenersatz zugesprochen. Hintergrund der Klage gegen den Tiroler Bodenfonds Der Tiroler Bodenfonds verkaufte 2014 ein Grundstück mit mangelhafter bzw. minderer Bodenbeschaffenheit. Dadurch entstanden dem Käufer Zusatzkosten von 15.000 Euro an zusätzlichen Baumaßnahmen....

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