Otterjäger bleibt vorerst unbehelligt!
Jagd auf streng geschützten Fischotter führt nicht einmal zur Anklage. Gesetzeslücke macht aus Otterfall Farce: Da sich Jagdpächter weigert, seine Zustimmung zu geben, ist keine rechtliche Verfolgung des Täters möglich! Nach der Berichterstattung über den feigen Mord an einem streng geschützten Fischotter drückten viele Menschen ihren Unmut über diese Tat mit einer Flut an Beschwerde – e-mails aus: der Täter müsse unbedingt bestraft werden! Durch einen Gesetzespassus gibt es aber ein...