Ein Sieg für die Gemeinden in Graz-Umgebung
Verfassungsgerichtshof entschied, dass für Eisenbahnkreuzungen der Bund zahlen muss. Der monatelang schwelende Streit um die Kosten für die Errichtung und Wartung von den GKB-Eisenbahnkreuzungen nahm eine überraschende Wende. Bekanntlich hatte die GKB aufgrund der geänderten Eisenbahnkreuzungs-Verordnung allen Gemeinden entlang der Strecken von Graz nach Köflach und Graz nach Wies-Eibiswald eine rückwirkende Rechnung auf drei Jahre, teilweise im sechsstelligen Bereich, gestellt. Bis auf zwei...