GKB bringt Lieboch vor Gericht

Liebochs Bgm. Rudolf Aichbauer stellt sich die Frage, wie Gemeinden die Mehrkosten für Bahnkreuzungen aufbringen sollen.
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  • hochgeladen von Elisabeth Kranabetter

1,2 Millionen: So viel müsste Lieboch für die Errichtung von sieben Bahnkreuzungen im Gemeindegebiet locker machen. Ausgangspunkt: Ein Bundesgesetz, das die Sicherung aller Übergänge durch Schranken festlegt. An sich eine gute Sache, jedoch stößt den betroffenen Ortschaften sauer auf, dass 50 % (besagte 1,2 Millionen) von den Straßenerhaltern, sprich den Gemeinden, getragen werden sollen, den Rest zahlt die GKB.
In weiterer Folge würden in Lieboch auch 35.000 Euro für die jährliche Wartung fällig. Jetzt fordert die GKB erstmals zur Zahlung solcher Erhaltungs- und Inbetriebnahmemaßnahmen auf, allerdings rückwirkend für 2009, 2010 und 2011 und hat all jene Gemeinden, die noch nicht bezahlt haben, geklagt.

Rechtslage klären
Der Gerichtstermin für Lieboch ist am 19. Dezember anberaumt. "Uns geht es darum zu eruieren, wie weit rückwirkend Forderungen bezahlt werden müssen und so einen Präzedenzfall zu schaffen", informiert Bgm. Rudolf Aichbauer, der für eine Klärung der Verantwortlichkeiten plädiert: "Dass laut Eisenbahngesetz etwas zu zahlen ist, ist klar. Die Frage ist nur, wer zahlt", erklärt Aichbauer, der die Zuständigkeit klar bei Bund und Land sieht. "Die Gemeinden können dieses Geld nicht aufbringen. Es wäre schlimm, wenn das auf Kosten der Bürger ginge", sorgt sich der Ortschef, dessen Gemeinde nicht als einzige betroffen ist. Söding, Voitsberg, St. Josef, Deutschlandsberg und St. Johann haben gemeinsam einen Anwalt beauftragt, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Wer zahlt was?
Wie sieht es die GKB? "Da auf unser dringendes Ersuchen hin leider keine der Gemeinden einen Verjährungsverzicht abgegeben hat, waren wir gezwungen, gegen alle Gemeinden entsprechende Klagen einzureichen. Andernfalls würden unsere Forderungen verjähren", begründet GKB-Kommunikationschef Peter Stoeßl, der darauf verweist, dass das Gesetz grundsätzlich eine Kostenteilung von 50:50 vorsieht. "Da muss man grundsätzlich zwischen Zukunft und Vergangenheit unterscheiden", erklärt Anwalt Georg Eisenberger. "Wir glauben, dass für die Vergangenheit keine Forderungen gestellt werden können, aber dass für die Zukunft eine Regelung zu treffen sein wird, wer wie viel zahlt."


Urteil richtungsweisend

So oder so ist der Fall für ganz Österreich richtungsweisend. Verlieren die Gemeinden in diesem Präzedenzfall, müssen alle anderen nämlich auch zahlen. "Und da reden wir von dreistelligen Millionenbeträgen", erklärt Eisenberger das Ausmaß. "Das können sich die Gemeinden nicht leisten."

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