Etappensieg für Gemeinden
GKB klagte Gemeinden auf Zahlungen für Bahnübergänge. Richter wies Klage zurück.
Zug hält: Der Startschuss der Gerichtsverhandlungen zwischen den GKB und vielen betroffenen Gemeinden – unter anderem Lieboch – wegen der Kosten für die Erhaltung und Inbetriebnahme von Eisenbahnkreuzungen (die WOCHE berichtete) war gleichzeitig schon wieder das Bremssignal. Denn der zuständige Richter im Landesgericht Graz wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurück.
Zur Erklärung: Die GKB fordert eine 50/50-Aufteilung der Kosten für Bahnübergänge und hat nun erst einmal rückwirkend für 2009, 2010 und 2011 die betroffenen Gemeinden zur Zahlung aufgefordert. Lieboch allein müsste 1,2 Millionen für die Errichtung von sieben Bahnkreuzungen im Gemeindegebiet zahlen. In weiterer Folge würden in Lieboch auch 35.000 Euro jährlich an Wartungskosten anfallen. Beträge, die laut Bgm. Rudolf Aichbauer für keine Gemeinde tragbar seien. Die Entscheidung in der Causa ist jedenfalls richtungsweisend für alle Gemeinden in Österreich.
Nachdem der Richter die Klage der GKB zurückgewiesen hat, muss sich nun in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Graz mit der Causa befassen. "Wir sind optimistisch, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung aus erster Instanz bestätigt", sagt Rechtsanwalt Georg Eisenberger, der die Gemeinden Lieboch, Voitsberg, Söding, St. Johann-Köppling, St. Josef und Deutschlandsberg in dieser Angelegenheit vertritt und hinzufügt: "Ich glaube, die Gegenseite wird es bis zum Obersten Gerichtshof treiben." Doch auch hier sei man bezüglich einer Bestätigung der Entscheidung aus erster Instanz optimistisch. "Damit wären die Gerichtsverfahren für die Gemeinden erledigt."
Gleichzeitig wurde ein gemeinsamer Unterbrechungsantrag von der GKB und den geklagten Gemeinden eingebracht, um die Verfahrenskosten zu minimieren. Es ist davon auszugehen, dass die Causa ein jahrelanger Rechtsstreit wird. Es sei denn, dem Bund gelingt inzwischen eine Lösung, mit der beide Streitparteien leben können. Laut GKB sind sie verpflichtet, die Kosten einzutreiben, die Gemeinden sehen sich außerstande, diese Kosten rückwirkend zu berappen.
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