Ein Sieg für die Gemeinden in Graz-Umgebung
Verfassungsgerichtshof entschied, dass für Eisenbahnkreuzungen der Bund zahlen muss.
Der monatelang schwelende Streit um die Kosten für die Errichtung und Wartung von den GKB-Eisenbahnkreuzungen nahm eine überraschende Wende. Bekanntlich hatte die GKB aufgrund der geänderten Eisenbahnkreuzungs-Verordnung allen Gemeinden entlang der Strecken von Graz nach Köflach und Graz nach Wies-Eibiswald eine rückwirkende Rechnung auf drei Jahre, teilweise im sechsstelligen Bereich, gestellt. Bis auf zwei Gemeinden im Bezirk Deutschlandsberg weigerten sich die Bürgermeister zu zahlen, daraufhin wurden die Gemeinden geklagt.
Präzedenzfall
Die Stadt Voitsberg war die erste, die sich diesem Musterprozess stellte, wobei der zuständige Richter den Fall an den Verfassungsgerichtshof weiterspielte. Das Urteil: Der Bund muss für die Kosten der Sanierung von Eisenbahnkreuzungen aufkommen, weil er bei der entsprechenden Verordnung den Gemeinden diese Kosten auferlegt hätte, ohne diese vorher zu konsultieren. "Im Ergebnis bedeutet dies, dass den Gemeinden die Kosten, die ihnen aufgrund der Eisenbahnkreuzungsverordnung entstehen, vom Bund zu ersetzen sein werden", heißt es vonseiten des Rechtsanwaltes Georg Eisenberger. "Es wäre erfreulich gewesen, hätte BM Bures früher das Gespräch mit den Gemeinden gesucht. Immerhin geht es um Kosten, die einige in den Ruin getrieben hätten", so Österreichs Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. Auch Rudolf Aichbauer ist als Bürgermeister von Lieboch von der Regelung betroffen: "Für die Gemeinden ist das ein Teilerfolg und es wurde ein Präzedenzfall geschaffen."
Forderung bleibt aufrecht
Bezogen auf die anhängigen Verfahren ändert sich die Situation laut Eisenberger aber leider nicht, weil die dort geltend gemachten Kosten nichts mit der Eisenbahnkreuzung zu tun haben. Auch für die GKB ändert sich laut Sprecher Peter Stoessl vorerst nichts, Ansprechpartner bleiben die Gemeinden.
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