Probeführerscheinbesitzer zu schnell unterwegs
HÖRSCHING (red). Ein 18-jähriger Probeführerscheinbesitzer aus Gunskirchen lenkte am 3. Februar um 20.40 Uhr seinen Pkw im Gemeindegebiet von Hörsching auf der B1 in der dortigen 70 km/h Beschränkung in Fahrtrichtung Marchtrenk/Wels mit einer Geschwindigkeit von 138 km/h. Die Übertretung wurde im Zuge einer durchgeführten Lasermessung festgestellt. Der Führerschein wurde vorläufig abgenommen. Es erfolgt Anzeige. Ein durchgeführter Alkovortest verlief negativ.